Riester RenteDie Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Zusatzrente und basiert auf freiwilliger Basis. Entstanden ist sie während der Rentenreform 2000/ 2001. Sie wurde nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester benannt. Seit dem 1. Januar 2002 wird die Riester-Rente angeboten. Ihr Ziel ist es, die gesetzliche Rente zu ergänzen. Man zahlt während seines Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds ein und erhält extra staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Damit die Riester-Rente auch staatliche gefördert wird, muss sie behördlich zertifiziert sein. So wird auch eine Rückzahlung mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge und dazu eine Mindestverzinsung garantiert. Dadurch gilt die Riester-Rente als sicher. Um die staatliche Maximalförderung zu bekommen, muss ab 2008 der Beitrag bei 4% des Bruttogehalts liegen. Allerdings erhält nicht jeder die Riester-Förderung. Anspruch darauf hat jeder gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer, alle Beamten, Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Eltern im Erziehungsurlaub, Arbeitslose und jeder freiwillig gesetzliche Rentenversicherter. Ausgeschlossen von der staatlichen Förderung sind alle Selbstständige, die sich nicht gesetzlich rentenversichert haben. Kostenloser VergleichMit Hilfe dieses Formulars können Sie kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Angebot für die Riester Rente anfordern: |