Leistungen der Riester Rente

In den vergangenen Jahren hat kaum ein Produkt die Finanzwelt so sehr in Aufruhr versetzt, wie die Riester-Rente. Zum Einen liegt dies daran, dass die Riester-Rente mit erheblichen Steuervorteilen und Zulagen lockt, zum Anderen aber auch daran, dass sie ein Beweis für die Einsicht der Regierung ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung zum Scheitern verurteilt ist.

Die Riester-Rente funktioniert folgendermaßen: Wer die vollen staatlichen Förderungen in Höhe von 154 Euro für den Vertragsinhaber und 185 Euro für jedes eigene Kind (nur einmal pro Familie) erhalten möchte, der muss mindestens 4% seines Monatsbruttolohnes in einen Riester-Vertrag einbezahlen. Dabei ist es jedoch möglich, die Zulage bereits in den Beiträgen zu berücksichtigen, also nur die Differenz zwischen Zulage und Beitragssoll zu bezahlen.

Es ist jedoch generell nicht jedem Menschen möglich, von den Förderungen der Riester-Rente zu profitieren. Wer nicht dem direkt förderfähigen Personenkreis (Angestellte, Beamte, Arbeitslose, ALG II Empfänger, Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende) angehört, der muss, möchte er die Förderungen erhalten, mit einer direkt förderfähigen Person verheiratet sein. Ist das der Fall, wird er indirekt förderfähig und kann auch Zulagen erhalten.

Neben der Zulage ist es vor allem der Steuervorteil, der viele Menschen reizt. Besonders Besserverdiener profitieren enorm, wenn das Finanzamt am Ende eines Jahres prüft, ob eine mögliche Absetzbarkeit der Beiträge zu einem höheren Vorteil als die Zulage führen würde. Ist das nämlich der Fall, wird die Differenz in Form einer Steuerrückzahlung erstattet.