Staatliche FörderungDie Riester-Rente hat in den letzten Jahren immer mehr an Popularität gewinnen können. Jedes Jahr entschließen sich mehr Menschen, ihre private Altersvorsorge mit einem Riester-Vertrag aufzuwerten und somit dem beständig sinkenden Renteniveau ein Schnippchen zu schlagen. Was aber führt zu diesem unglaublichen Erfolg der Riester-Rente? Nun, zusammen mit der Rürup-Rente ist die Riester-Rente das einzige Altersvorsorgeprodukt, dass durch staatliche Vergünstigungen gefördert wird. Bei der Riester-Rente setzt sich diese Vergünstigung zum Einen aus einer direkten, finanziellen Zulage, zum Anderen aber auch aus einem evtl. Steuervorteil zusammen. Wer die Kriterien zur Erlangung der maximalen Zulage erfüllt, wer also zum förderfähigen Personenkreis gehört und 4% seines Monatsbruttolohnes in die Riester-Rente einbezahlt, der bekommt eine Grundzulage von 154 Euro und, wenn er/sie Kinder hat, eine Kinderzulage von 185 Euro für jedes eigene Kind. Die Kinderzulage wird dabei aber stets nur einmal pro Familie gewährt: In der Regel bekommt sie der Kindergeldempfänger, dies kann aber auch geändert werden. Eltern von Kindern, die in 2008 geboren werden haben sogar das Glück, eine Kinderzulage von 300 Euro zu erhalten. Neben dieser direkten Förderung ist es möglich, die Beiträge, die für eine Riester-Rente ausgewandt werden, steuerlich geltend zu machen. Im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung klärt das Finanzamt ab, ob der steuerliche Vorteil, der durch die Absetzbarkeit der Beiträge von der Steuer entstehen würde, größer ist, als die Zulage. Ist das der Fall, wir der Differenzbetrag zwischen Zulage und Steuervorteil in einer Steuerrückerstattung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt, bzw. bei einer Steuerforderung verrechnet. |